Referenten: Holger Busch Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann
In diesem zweitägigen Präsenzseminar werden Sie der Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat Holger Busch und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann zum Insolvenzsteuerrecht fit machen:
Einführung in das Insolvenzsteuerrecht
- Verfahrensabläufe
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Sicherungsmaßnahmen
- Insolvenzeröffnung
- Steuerverfahrensrecht und materielles Steuerrecht
- Steuerermittlung, -festsetzung, -feststellung und -erhebung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Feststellungsverfahren
- Aufrechnung
- Verfahrensaufhebung
- Festsetzung und Erhebung
- Restschuldbefreiung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
- Unternehmen, Besteuerung, Voranmeldungen
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
- Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
- Verwertung von Sicherungsgut
- Vorsteuer im Insolvenzverfahren
- Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.9.2014)
- Anwendung § 55 Abs. 4 InsO n.F. in der vorläufigen (Eigen-)Verwaltung
- Fallbeispiele
- Eröffnung in Eigenverwaltung
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- Aufrechnung und Saldierung
- Masseunzulänglichkeit
- Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer im Insolvenzverfahren
- StaRUG aus steuerlicher Sicht
- Allgemeines zur Einkommensteuer
- Einkünfte, Gewinnermittlungsart
- Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Vorläufige Eigenverwaltung
- Vorläufige Insolvenzverwaltung
- Steuererklärungspflichten
- Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
- Steuererklärungspflichten
- Steuerermittlung, -festsetzung und -feststellung im Insolvenzverfahren
- Abgrenzung von
- Insolvenzforderungen
- Masseverbindlichkeiten
- Insolvenzfreie Forderungen
- Verteilung und Aufteilung von Steuernachzahlungen
- Fallbespiele
- Feststellungsverfahren
- Korrektur von festgestellten Forderungen
- Schuldnerwiderspruch
- Auswirkung auf das Haftungsverfahren (§ 166 AO)
- Korrektur von Steuerbescheiden §§ 129, 172 ff. AO
- Verteilung von Steuererstattungsansprüchen
- Fallbeispiele
- Arbeitnehmer in der Insolvenz
- Nachzahlungen und Erstattungen
- Verfahrensbeendigung
- Festsetzung von Nachzahlungen
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Sanierungsgewinne (§ 3a EStG)
- Nachtragsverteilung
- Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht
Termin: 08.09.2022—09.09.2022 jeweils von 9.30 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort: SeaSide Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7, 04109 Leipzig Für Verpflegung ist gesorgt
Bescheinigung über 10 h nach § 15 FAO
Die Kosten betragen pro Teilnehmer 625,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich.
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