Aktuelles zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer in der Insolvenz

Referenten: Holger Busch Diplom-Finanzwirt und Oberregierungsrat und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann

In diesem zweitägigen Onlineseminar werden Sie von Diplom-Finanzwirt, Oberregierungsrat Holger Busch und Diplom-Finanzwirtin, Steueroberinspektorin Susanne Heckmann aktuelles zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer in der Insolvenz – unterlegt mit Beispielen – erfahren.

Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren

  • Allgemeines zur Unternehmensinsolvenz
    • Unternehmen, Besteuerung, Voranmeldungen
  • Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
    • Vorläufige Eigenverwaltung
    • Vorläufige Insolvenzverwaltung
  • Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
    • Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung (BFH, 09.12.2010)
    • Abgrenzung der drei Vermögensbereiche / selbständigen Unternehmensteile
    • Verwertung von Sicherungsgut
    • Vorsteuer im Insolvenzverfahren
    • Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO (BFH, 24.9.2014)
    • Anwendung § 55 Abs. 4 InsO n.F. in der vorläufigen (Eigen-)Verwaltung
    • Fallbeispiele
  • Eröffnung in Eigenverwaltung
  • Aufrechnung und Saldierung
  • Masseunzulänglichkeit
  • Verfahrensbeendigung und Nachtragsverteilung
  • Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht

Einkommensteuer im Insolvenzverfahren

  • Allgemeines zur Einkommensteuer
    • Einkünfte, Gewinnermittlungsart
  • Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
    • Vorläufige Eigenverwaltung
    • Vorläufige Insolvenzverwaltung
    • Steuererklärungspflichten
  • Eröffnung des (Regel-) Insolvenzverfahrens
    • Steuererklärungspflichten
    • Steuerermittlung, -festsetzung und -feststellung im Insolvenzverfahren
    • Abgrenzung von
      • Insolvenzforderungen
      • Masseverbindlichkeiten
      • Insolvenzfreie Forderungen
    • Verteilung und Aufteilung von Steuernachzahlungen
      • Fallbespiele
    • Feststellungsverfahren
      • Korrektur von festgestellten Forderungen
      • Schuldnerwiderspruch
      • Verteilung von Steuererstattungsansprüchen
    • Arbeitnehmer in der Insolvenz
      • Nachzahlungen und Erstattungen
    • Verfahrensbeendigung
      • Festsetzung von Nachzahlungen
    • Rechtsprechung der FG und des BFH zum Insolvenzsteuerrecht

Termin: 17.11.2022 (Umsatzsteuer) und 02.12.2022 (Einkommensteuer) jeweils von 9.30 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort: online

Bescheinigung über 6 h insgesamt nach § 15 FAO (3h pro Schulungsteil)

Die Kosten betragen pro Teilnehmer 390,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Seminarteile sind auch einzeln buchbar – es entstehen pro Schulungsteil und Teilnehmer Gebühren in Höhe von 195,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich.

 


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Anmeldung zu Aktuelles zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer in der Insolvenz

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