Seit dem 17. Juli 2024 ist in Deutschland die Pflicht zur Nutzung eines digitalen Gläubiger-Informationssystems (GIS) im Rahmen von Insolvenzverfahren in Kraft. Diese Verpflichtung ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Justiz, das auf der EU-Richtlinie 2019/1023 basiert. In diesem 1,5h Seminar klären wir, welche Dokumente im GIS hochgeladen werden müssen und wie der Datenschutz dabei gewährleistet wird.
Referentin ist Sarah Müller, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Insolvenzverwalterin
Teilnehmerkreis: Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)
Termin: 08.11.2024 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dauer: 1,5 h
Bescheinigung nach § 15 FAO: 1,5 h
Kosten: 99,00 EUR netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Anmeldung zum Seminar am 08.11.2024