Schnittstelle Insolvenztabelle – eine zentrale Funktion im Insolvenzverfahren

Die Insolvenztabelle stellt die Schnittstelle zu zahlreichen weiteren Verfahrensbereichen dar. Wichtige Informationen können den eingehenden Forderungsanmeldungen entnommen und so für die Verfahrensbearbeitung genutzt werden. Umgekehrt benötigen die Bearbeitenden der Insolvenztabelle eine Vielzahl an Informationen aus dem Verfahren, um die angemeldeten Forderungen vollständig und korrekt beurteilen zu können.

In diesem Seminar widmen wir uns sowohl dem notwendigen Input  als auch dem sich ergebenden Output aus der Tabellenarbeit in dem jeweiligen Sachzusammenhang und mit dem fachlichen Hintergrund dargestellt. Die  Veranstaltung richtet sich daher nicht nur an typische Tabellensachbearbeiter. Auch die Sachbearbeiter im Insolvenzverfahren können sich das Wissen für die Bearbeitung der Verfahren zu Nutze machen und diese wertvollen Schnittstellen nutzen. Für Allrounder in der Verfahrensbearbeitung ergeben sich neue Impulse für die täglichen Arbeit.

Zur „Auffrischung“ des eigenen Wissens, werden darüber hinaus aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen aus 2022/2023 vorgestellt.

Input zur Forderungsprüfung, u. a. in folgenden Bereichen:
– Gesellschaftersicherheiten
– nachrangige Forderungen
– Sicherungsrechte
– aufrechenbaren Gegenansprüchen
– Begründetheit von Insolvenzforderungen
– Bestand und Durchsetzbarkeit der Forderung
– Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen
– Besonderheiten bei Erstellung eines Insolvenzplans

Output zur weiteren Verfahrensbearbeitung, z. B.:
– Dokumentation der Steuersätze
– Informationen zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
– Aussage zu privaten und betrieblichen Verbindlichkeiten
– Basis für die Ermittlung des Ertrages i. S. v. § 3a EStG für Sanierungsgewinne bei natürlichen Personen
– Darstellung der Gruppen eines Insolvenzplans
– Bestimmung von Stimmrechten
– Grundlage zur Ausschüttung von Quoten

 

Die Schulung richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)

Die Referentinnen sind Frau Diplom-Rechtspflegerin (FH) und Insolvenzsachbearbeiterin Monika Deppe sowie Frau Rechtswirtin (FSH) und Business-Coach (BZTB) Claudia Radschuwait.

Pro Person erheben wir eine Teilnahmegebühr von 430,00 EUR  netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 380,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei.

Vortragsstunden: Es wird eine Fortbildungsbescheinigung über 5 h nach § 15 FAO ausgestellt.


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Anmeldung zum Seminar am 28.04.2023

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