Der Arbeitsvertrag in der Krise – alte und neue Baustellen der Vertragsgestaltung

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Die Corona-Krise hat Vieles zum Vorschein gebracht, darunter auch, ob Arbeitsverträge „krisensicher“ gestaltet sind und damit auf außergewöhnliche Situationen die passenden Antworten geben. Plötzlich bedarf es Regelungen zur Kurzarbeit, zu Versetzung ins Home Office oder zu mobilem Arbeiten. Gleichzeitig gewinnen „altbekannte“ Klauseln wie Befristungen, Freiwilligkeitsvorbehalten oder Ausschlussklauseln in der Krise an Bedeutung, um Unternehmern flexibles Handeln bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Kalkulierbarkeit zu ermöglichen.

Die wichtigsten Klauseln werden im Rahmen dieser Schulung vorgestellt. Die Teilnehmer werden für die dabei zu berücksichtigenden rechtlichen und praktischen Probleme sensibilisiert. Dabei erhebt die Schulung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit – das ist angesichts der dynamischen tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung nahezu ausgeschlossen – aber gibt den Teilnehmern das nötige Rüstzeug, um auf die derzeitige und etwaige künftige Sondersituationen angemessen zu reagieren.

Termin: 29.04.2021, 10.00 Uhr bis 12.45 Uhr online

Dauer: 2,5 Stunden zzgl. 15 Minuten Pause

Kosten: 190,00 EUR netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich)

Dr. Ute Schmidt ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht, Maître en Droit und seit 2006 als Rechtsanwältin für die Kanzlei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB in Leipzig tätig. Sie ist Expertin u.a. auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und tritt in dieser Funktion als Beraterin für diverse mittelständische Unternehmen in Mitteldeutschland auf.

 

 

 

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