Der Abschluss des Insolvenzverfahrens

In diesem Workshop begeben wir uns gemeinsam auf den Weg, ein Insolvenzverfahren durch die Erstellung des Schlussberichts und der notwendigen Anlagen auf die Zielgerade zu schicken.

Wir werden u. a. Antworten auf folgende Fragen finden:

– Welche Informationen und Unterlagen sind für den Verfahrensabschluss notwendig?
– Welche Aussagen müssen im Schlussbericht getroffen werden?
– Welche Dokumente/Anlagen müssen erstellt werden?

Dabei lassen wir auch den Abschluss von masseunzulänglichen Verfahren oder den Fall einer 100 % Quote nicht aus.

Der Seminartag kann in folgende drei wesentliche Bereiche unterteilt werden:

– Vorbereitung des Verfahrensabschlusses
– Erstellen des Schlussberichts, der Schlussrechnung und weiterer notwendiger Unterlagen
– Verfahren von Einreichung des Schlussberichts bis zum Schlusstermin

Die Referentinnen freuen sich auf einen Seminartag mit der Möglichkeit zum intensiven Austausch und gemeinsamen Brainstorming. Gemeinsam werden wir im Verlauf des Seminartages eine Checkliste erstellen, in der wir das Wissen für Ihre weitere praktische Tätigkeit speichern.

Die Schulung richtet sich an Insolvenzsachbearbeiter(innen), Insolvenzverwalter(innen)

Die Referentinnen sind Frau Diplom-Rechtspflegerin (FH) und Insolvenzsachbearbeiterin Monika Deppe sowie Frau Rechtswirtin (FSH) und Business-Coach (BZTB) Claudia Radschuwait.

Pro Person erheben wir eine Teilnahmegebühr von 430,00 EUR  netto pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. 380,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Person ab dem zweiten Teilnehmer aus derselben Kanzlei.

Vortragsstunden: Es wird eine Fortbildungsbescheinigung über 5 h ausgestellt.


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Anmeldung zum Seminar am 31.03.2023

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